Wer ist zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet?
nach Handelsrecht
Literatur: §§ 1 - 7, 238, 241a, 242 HGB
nach Steuerrecht
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abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht |
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§ 140 AO: "Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher ... zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen." |
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originäre steuerliche Buchführungspflicht: [§ 141 AO] |
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Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte sind auch dann buchführungs- und bilanzierungspflichtig, wenn |
Von der Buchführungspflicht
befreit bleiben somit |
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Umsätze > 500.000 Euro |
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nach Publizitätsgesetz
Unternehmen sind generell zur Rechnungslegung verpflichtet, wenn für den Abschlussstichtag und für die zwei darauf folgenden Abschlussstichtage jeweils mindestens zwei der drei folgenden Merkmale zutreffen [§ 1 PublG]:
Zum rechtsformabhängigen Geltungsbereich siehe § 3 PublG.