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Inventur, Inventar

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Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tätigkeit des Aufstellens des Inventars).

Das Inventar ist das ausführliche Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. Das Inventar ist nach Handels- und Steuerecht 10 Jahre aufzubewahren.
Für das Inventar existiert keine formelle Gliederungsvorschrift. In der Praxis orientiert man sich jedoch sinnvollerweise an der Bilanzgliederung und untergliedert das Inventar in

A. Vermögen
B. Schulden
C. Reinvermögens

Inventurarten

  • nach Art der Durchführung
    • körperliche Inventur
      (körperliche Aufnahme der Gegenstände. Mengen- und wertmäßige Aufnahme).)
    • Buchinventur
      (Ermittlung buchmäßig nach den Aufzeichnungen. Betrifft insbesondere Forderungen, Bankguthaben. Nur wertmäßige Aufnahme).
  • nach Zeitpunkt der Durchführung
    • Stichtagsinventur ("zeitnahe Inventur") [§240 (1), (2) HGB]
      • Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag selbst oder 10 Tage vor/nach Bilanzstichtag
      • Veränderungen zwischen Tag der Bestandsaufnahme und Bilanzstichtag werden belegmäßig berücksichtigt
    • zeitlich verlegte Inventur [§241 (3) HGB]
      • Durchführung an einem Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag
      • wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung auf den Bilanzstichtag
    • permanente Inventur [§241 (2) HGB]
      • körperliche Bestandsaufnahme an einem beliebigen Stichtag bei ordnungsmäßiger Fortschreibung nach Art, Menge und Wert
        (d.h.: aus der Lagerkartei kann der Bestand für den Abschlußstichtag nach Art und Menge entnommen werden)
      • einmal jährlich ist der Sollbestand der Kartei mit dem Ist-Bestand zu vergleichen
      • insbesondere geeignet für Aufnahme des Vorratsvermögens

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