Banken AktuellArbeitsmaterialien für den UnterrichtAutor: Werner HeiringAlle Arbeitsmaterialien können für Unterrichtszwecke kopiert werden. Alle darüber hinausgehenden Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, bleiben vorbehalten.
Zwischengewinne bei FondserträgenMit einem Zwischengewinn werden Erträge aus der Rückgabe eines Fondsanteils steuerlich erfasst,
Der Zwischengewinn setzt sich zusammen aus den dem Investmentfonds im laufenden Geschäftsjahr zugeflossenen Einnahmen im Sinne des § 20 EStG, z.B.
Nicht im Zwischengewinn enthalten sind nach § 39 KAGG:
Zwischengewinne unterliegen der Zinsabschlagsteuer (ZASt). Entscheidend ist, dass bei der Veräußerung Zinserträge des Fonds realisiert werden. AnkaufBeim Kauf von Investmentanteilen gezahlte Zwischengewinne können im Kalenderjahr der Zahlung von den Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Stückzinsen abgezogen werden. Das Rechnungsjahr eines Fonds muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das Jahr der Ausschüttung durch den Fonds sowie der Zeitpunkt der Rückgabe spielt aber bei der Berechnung des Zwischengewinns eine Rolle. Dies gilt auch für thesaurierende Investmentfonds. Für die am Jahresende noch vorhandenen Fondsanteile erhält der Anleger von der Bank oder Investmentgesellschaft einen Nachweis über die insgesamt gezahlten Zwischengewinne auf Erwerbe. VerkaufBei Verkauf der Fondsanteile wird vom Zwischengewinn der Zinsabschlag einschließlich Solidaritätszuschlag (31,65 %) einbehalten, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die depotführende Stelle, z.B. eine Bank, richtet dazu meist einen sogenannten "Stückzinstopf" ein. In diesen Topf fließt beim Erwerb von Fondsanteilen der im Kaufpreis enthaltene Zwischengewinn. Dieses Guthaben wird bei einer Ausschüttung oder beim Verkauf auf den zu zahlenden Zinsabschlag angerechnet. Beispiel zur Darstellung des ZwischengewinnsEin deutscher Anleger erwirbt 1.000 Anteile eines Aktienfonds zum Preis von 90 EUR je Stück. Im Kaufpreis sind Zwischengewinne von 1,23 EUR je Stück enthalten. Die Anteile wurden am 23.10. 1999 erworben, im Januar 2000 werden 1,50 EUR je Anteil ausgeschüttet.
Abwandlung a: Die Anteile werden im Januar 2000 kurz vor der Ausschüttung zu 92,50 EUR verkauft. Hierin sind 1,49 EUR Zwischengewinne enthalten.
Der Zwischengewinn ist eine Kapitaleinnahme, die dem Zinsabschlag unterliegt. Aus erhaltenem (1.490 EUR) und gezahltem Zwischengewinn (1.230 EUR) ergeben sich saldiert 260 EUR zu versteuernde Kapitaleinnahme. Abwandlung b: Die Anteile werden erst im Jahr 2000 erworben.
(10. Dezember 1999) |