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Betriebsabrechnungsbogen und Gemeinkostenzuschlagsätze

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Betriebsabrechnungsbogen

Gemein-
kosten-
arten

Zahlen der Betriebs-
ergebnis-
rechnung

 Verteilungs-
grundlagen

Kostenstellen

Material

Fertigung

Verwaltung

Vertrieb

Gehälter

40.000 €

Gehaltsliste

5.000 €

10.000 €

7.000 €

18.000 €

kalk. Zinsen

50.000 €

Vermögenswerte

10.000 €

25.000 €

10.000 €

5.000 €

Hilfsstoffe

25.000 €

Entnahmeschein

 

25.000 €

 

 

kalk. U.-lohn

10.000 €

Schätzung

 

6.000 €

4.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

weitere

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Summe GK

410.000 €

aufgeteilt:

200.000 €

150.000 €

25.000 €

35.000 €

 

 

 

Material-
gemeinkosten
MGK

Fertigungs-
gemeinkosten
FGK

Verwaltungs-
gemeinkosten
VwGK

Vertriebs-
gemeinkosten
VtGK

Je nach dem Umfang, in dem ein Kostenträger die jeweilige Kostenstelle beansprucht hat, sollen ihm auch die dabei entstandenen Gemeinkosten angelastet werden.

Zu diesem Zweck werden Zuschlagsätze gebildet.

Zuschlags-
grundlage

Material-
einzelkosten

Fertigungs-
einzelkosten

Herstellkosten

Herstellkosten

 

 

 

400.000 €

100.000 €

850.000 €

850.000 €

 

 

Zuschlagsätze

50 %

150 %

2,9 %

4,1 %

 

Ein MGK-Zuschlagsatz von 50 % bedeutet:

Einem Kostenträger, der mit einem Materialeinsatz von 100 € hergestellt wurde, werden zusätzlich MGK in Höhe von 50 € angelastet, um beim Verkauf die gesamten Materialkosten erstattet zu bekommen.

 

Herstellkosten resultieren aus
   Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten

Beim Rechnen mit Zuschlagsätzen wird eine funktionale Abhängigkeit der Gemeinkosten von der  Zuschlagsgrundlage unterstellt (z.B. führt die Verdoppelung der Zuschlagsgrundlage zur Verdoppelung der zugeschlagenen Gemeinkosten). Deshalb kommt der zweckmäßigen Bestimmung der Zuschlaggrundlage entscheidende Bedeutung zu.

So können die Fertigungsgemeinkosten von den Fertigungslöhnen abhängen; dann wären die Fertigungslöhne die geeignete Zuschlagbasis.
In heutigen Produktionsprozessen werden die Fertigungsgemeinkosten jedoch zunehmend vom Maschineneinsatz bestimmt. Zweckmäßig ist demnach die Einrichtung von Maschinenplätzen als Kostenstelle und die Ermittlung von Maschinenstundensätzen.


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