Abgrenzungsrechnung
Hier wird lediglich
die Abgrenzung zwischen Aufwendungen und Kosten dargestellt.
Die Abgrenzung
zwischen Erträgen und Leistungen erfolgt analog.
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Zusatzkosten |
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Kosten & Leistungen |
Zahlen der Finanzbuchhaltung |
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Zusatzkosten |
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Aufwendungen & Erträge |
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( aufwandslose Kosten) |
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Zweckaufwand |
Grundkosten |
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(aufwandsgleiche Kosten) |
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betragsmäßig von den Kosten |
Anderskosten |
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abweichende Aufwendungen |
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(aufwandsungleiche Kosten) |
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kein
Zusammenhang zum Betriebszweck, |
unternehmens- Abgrenzung |
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Korrekturen |
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Ergebnis
aus |
Ergebnis
aus |
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Unternehmesergebnis |
= |
Neutrales Ergebnis |
+ |
Betriebsergebnis |
Sie können also nach folgendem Prüfschema vorgehen:
Erläuterung:
Ein Teil der Aufwendungen
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dieser Teil der in der Fibu erfaßten unternehmerischen Erfolge
soll nicht in die KLR eingehen. Er stellt neutralen Aufwand dar. |
Der verbleibenden Rest ist ZWECKAUFWAND, d.h. Aufwand für den
eigentlichen Betriebszweck. |
Bei betragsmäßiger Abweichungen gehen die korrigierten Werte in die KLR ein
[ANDERSKOSTEN]. |
Schließlich gibt es noch Werte, die zu den betrieblichen Kosten gehören, jedoch - weil sie nicht erfolgswirksam gebucht wurden - in der Fibu nicht auf Erfolgskonten zu finden sind (z.B. Unternehmerlohn wird über "Privat" gebucht). |
ZUSATZKOSTEN |
Die Abgrenzungsrechnung wird bei vorhandenem Zweikreissystem
meist außerhalb der Buchführung mit Hilfe einer
Ergebnistabelle durchgeführt.
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Warum Abgrenzung zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung? |
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